1. Binnenmarkt
a) Die beiden Säulen des freien Warenverkehrs,
Rechtsvereinheitlichung für einzelne Erzeugnisse und gegenseitige Anerkennung in allen übrigen Fällen - sind mit der Zeit brüchig geworden1); insb stellte sich die Frage, ob die Möglichkeit von Einschränkungen im höherrangigen Interesse der MS nicht durch ein noch höherrangiges Interesse der Gemeinschaft ihrerseits wieder eingeschränkt werden soll.