Die in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten praktizierten Formen und verankerten Garantien kollektiver Arbeitsbeziehungen können in einen Gegensatz zu den im EGV verbürgten, den Abbau von Marktzutrittschranken bezweckenden Grundfreiheiten geraten. Die Sachverhalte, die den beiden an den EuGH herangetragenen Vorabentscheidungsersuchen in den Rs Laval und Viking zugrunde liegen, sind dafür jüngster Beleg. Der Beitrag beschreibt den Konflikt zwischen der grundrechtlich verbürgten kollektiven Interessenverfolgung und dem binnenmarktfinalen Liberalisierungsanspruch der Grundfreiheiten und diskutiert dieses Konfliktfeld in weiterer Folge aus der Sicht der EU-Mitgliedstaaten, die in derartigen Konstellationen einerseits kraft Gemeinschaftsrecht verpflichtet sind, die ungestörte Wahrnehmung der Grundfreiheiten des Binnenmarktes zu sichern, andererseits gleichzeitig aufgerufen sind, die legitime Grundrechtsausübung zu respektieren.