vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wrackwertproblematik bei KFZ-Totalschäden in der Haftpflichtversicherung aus österreichischer und deutscher Sicht

AufsätzeJohann Kriegnerwbl 2007, 365 Heft 8 v. 1.8.2007

Der Wrackwert darf nicht aufgrund eines Höchstgebotes aus der Wrackbörse ermittelt werden, sondern der Sachverständige muss aufgrund Einholung mehrerer Kaufangebote den durchschnittlichen örtlichen Veräußerungswert ermitteln. Der relevante Markt für die Ermittlung des durchschnittlichen Wrackwerts ergibt sich aus regionalen KFZ-Händlern und Werkstätten aus dem Wohngebiet des Geschädigten. Daher sind auch Angebote von Wrackkäufern aus der Wrackbörse aus der Umgebung des Wohnorts des Geschädigten zu berücksichtigen. Schließlich haftet der Versicherer gemäß § 1313a ABGB für die von ihm vermittelten Wrackkäufer.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte