Gegen dieselbe BeihilfenE erhob auch die Begünstigte Nichtigkeitsklage, die dem EuG Gelegenheit zu folgenden Feststellungen gab:
1. Zum Vorbringen der Kom, die Kl werde auf verschiedene Schriftstücke gestützt, die nicht Gegenstand des Verwaltungsverfahrens gewesen sind, stellt das EuG fest: