Art 46 und 56 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Gerichtshofes:
EuGH 19. 4. 2007, Rs C-282/05 P (Holcim [Deutschland] AG, ehemals Alsen AG)
Als die ZementE mit Urteil des EuG T-45/95 für nichtig erklärt wurde, forderte die Rechtsmittelführerin Erstattung der Kosten ihrer Bankbürgschaft, was die Kom ablehnte, wobei das EuG diese ablehnende E der Kom mit Urteil T-28/03 bestätigte.