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Beweislast für die Ablieferung des Gutes beim Frachtvertrag

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2007/16wbl 2007, 45 Heft 1 v. 2.2.2007

Art 17, 18 CMR:

Die Beweislast dafür, dass eine Ablieferung des Ladegutes überhaupt stattgefunden hat und damit der Obhutszeitraum iSd Art 17 CMR beendet wurde, trifft den Frachtführer. Eine allfällige Negativfeststellung darüber geht zu Lasten des Frachtführers.

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