Mit der am 17. Oktober verabschiedeten UWG-Novelle 2007 (BGBl I/79) wurde die RL 2005/29/EG des EP und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern in das österreichische Recht umgesetzt. Die Umsetzungsvorschriften sind ab 12. Dezember 2007 anzuwenden. Die Novelle ersetzt in § 1 UWG den Begriff der "guten Sitten" durch den der "unlauteren Geschäftspraktiken", führt eine neue Generalklausel gegen "aggressive Geschäftspraktiken" ein (§ 1a), erweitert und präzisiert den Irreführungstatbestand (§ 2) und setzt vor allem die umfangreiche Liste der "jedenfalls" verbotenen Geschäftspraktiken um ("schwarze Liste" der per se-Verbote, Anh I der RL). Zusätzlich und nicht von der RL vorgegeben wurde ein Auskunftsanspruch (§ 14a) sowie die Möglichkeit eines Kostenvorschusses für Urteilsveröffentlichungen (§ 25 Abs 6) eingeführt. Der folgende Beitrag setzt sich mit der Novelle auseinander.