b) Art 4, 10 und 22/1 der RL 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital:
EuGH 28. 6. 2007, Rs C-466/03 (Albert Reiss Beteiligungsgesellschaft mbH)
Die klagende Gesellschaft erhöhte ihr Stammkapital im Wege einer Sacheinlage des alleinigen Gesellschafters, der einen Geschäftsanteil an einer anderen GmbH einbrachte. Die Übertragung wurde von einem beamteten Notar beurkundet.