b) Art 10/c und 12/1/b der RL 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital:
EuGH 15. 6. 2006, Rs C-264/04 (Badischer Winzerkeller eG)
Im Gefolge der Verschmelzung zweier Weinbaugenossenschaften durch Aufnahme ergab sich die Notwendigkeit der grundbücherlichen Übertragung der Grundstücke der übernommenen Gesellschaft, wofür vom Grundbuchamt eine Gebühr verlangt wurde. Zur rechtlichen Würdigung dieser Gebühr im Lichte der RL erkannte der EuGH zu Recht: