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Kein Insolvenz-Ausfallgeld für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Rechtsberatung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2006/195wbl 2006, 434 Heft 9 v. 14.9.2006

§ 1 Abs 2 IESG; § 1333 Abs 3 ABGB:

§ 1333 Abs 3 ABGB bezweckt eine Klarstellung der Rechtslage von Inkassokosten. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die die Realisierung der Forderung auf außergerichtlichem Weg ermöglichen sollen, also gerade nicht der aktuellen Prozessvorbereitung, sondern der Prozessvermeidung dienen.

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