Art 234 EG:
EuGH 27. 4. 2006, Rs C-96/04 (Standesamt Stadt Niebüll)
Das Standesamt Niebüll stellte dem dortigen Amtsgericht die Frage, ob die dänische Namensgebung für ein Kind deutscher Eltern in Deutschland anzuerkennen ist, das diese Frage dem EuGH zur VorabE vorlegte. Dieser erkannte zu Recht: