b) Zusammen zu den unter a) angegebenen Normen 1/A der KomMitteilung über Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen, die gem Art 15/2 der VO Nr 17 und gem Art 65/5 EGKS-V festgesetzt werden, ABl C 9/98 , 3; Abschn D der KomMitteilung über die Nichtfestsetzung oder die niedrigere Festsetzung von Geldbußen in Kartellsachen, ABl C 207/96 , 4; Mitteilung der Kom über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen, ABl C 45/02 , 3: