§§ 25 Abs 1, 46 Abs 1 Z 3 KO:
Wird das Arbeitsverhältnis im Konkurs nach § 25 Abs 1 KO beendet, dann ist das im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung durch geleistete Gutstunden entstandene Arbeitszeitguthaben abzugelten.
§§ 25 Abs 1, 46 Abs 1 Z 3 KO:
Wird das Arbeitsverhältnis im Konkurs nach § 25 Abs 1 KO beendet, dann ist das im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung durch geleistete Gutstunden entstandene Arbeitszeitguthaben abzugelten.