1. Binnenmarkt
a) Gesellschaftsrecht
Die zweite gesellschaftsrechtliche RL 1) brachte eine Angleichung der Vorschriften der MS über die Gründung von Aktiengesellschaften, deren Mindestausstattung, die Ausschüttungen sowie Eigenmittelerhöhungen und -herabsetzungen mit dem Ziel, die Eigenmittel im Interesse der Gläubiger zu erhalten und die Gleichbehandlung aller Eigentümer zu gewährleisten.