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Studie der Europäischen Kommission über Abhilfemaßnahmen bei Unternehmenszusammenschlüssen

Aufsätzevon Dr. Bernhard Kofler-Senoner*)*)Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati, Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wien. www.chsh.at wbl 2006, 149 Heft 4 v. 19.4.2006

Ende Oktober 2005 veröffentlichte die Europäische Kommission die Ergebnisse ihrer ersten ausführlichen Untersuchung der zusammenschlussrechtlichen Auflagenpraxis1)1)Im Folgenden wird der von der Kommission in ihrer einschlägigen Bekanntmachung verwendete Begriff der „Abhilfemaßnahme“ als Sammelbegriff für die oftmals in diesem Zusammenhang angeführten Begriffe der „Zusagen“ bzw „Auflagen“ verwendet. in Form der so genannten Merger Remedies Study2)2)Die Studie kann auf der Website der Kommission unter http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/others/remedies_study.pdf abgerufen werden.. Die Kommission beschäftigt sich damit erstmals eingehend mit der Umsetzung und Wirksamkeit von in der Vergangenheit durchgeführten Abhilfemaßnahmen. Untersucht wurden 40 repräsentative Fälle aus den Jahren 1996 bis 2000.

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