Ende Oktober 2005 veröffentlichte die Europäische Kommission die Ergebnisse ihrer ersten ausführlichen Untersuchung der zusammenschlussrechtlichen Auflagenpraxis1) in Form der so genannten Merger Remedies Study2). Die Kommission beschäftigt sich damit erstmals eingehend mit der Umsetzung und Wirksamkeit von in der Vergangenheit durchgeführten Abhilfemaßnahmen. Untersucht wurden 40 repräsentative Fälle aus den Jahren 1996 bis 2000.