Art 235 und 288 EG; Art 3/2+7, 17, 19, 21, 22 der Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten im Anh 2 des Übereinkommens zur Errichtung der WTO, übernommen durch Beschluss 94/800/EG; Art 44/1/c der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz der EG vom 24. Oktober 1988: