Art 87/1+3/b+c EG; Art 42/2 der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz der EG vom 24. Oktober 1988:
EuGH 15. 12. 2005, Rs C-66/02 (Italien/Kom)
Mit Gesetz Nr 218/90, GURI Nr 182 vom 6. August 1990 leitete Italien den Verkauf öffentlicher Banken ein, der mit Maßnahmen zum Umbau dieser Banken und zu ihrer Stärkung verbunden waren. Der Gesetzeserlass Nr 153/99 gewährte Steuervergünstigungen für gewisse Vorgänge im Rahmen dieses Umbaus.