Art 95 EG; RL 88/388/EWG des Rates vom 22. Juni 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften de MS über Aromen zur Verwendung in Lebensmitteln und über Ausgangsstoffe für ihre Herstellung:
EuGH 6. 12. 2005, Rs C-66/04 (GB/EP und Rat)
GB vertrat die Auffassung, dass die ggst RL nicht auf die Rechtsgrundlage des Art 95 EG gestützt hätte werden dürfe, weil durch diese VO nicht eine Rechtsangleichung herbeigeführt, sondern ein gemeinschaftseinheitliches Verfahren für die Zulassung von Aromen festgelegt werde.