§ 9 Abs 1 UWG; § 43 ABGB:
Internet-Domains, die einen Namen enthalten oder namensmäßig anmuten, haben Kennzeichnungs- und Namensfunktion; sie fallen demnach unter den Schutz des § 43 ABGB.
Internet-Domains besitzen auch als Adresse von E-Mails eine kennzeichnende Funktion. Sie genießen damit Schutz nach § 9 Abs 1 UWG.