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Parteistellung und Rechtsmittellegitimation der Gesellschaft im Zwangsstrafenverfahren wegen Verletzung der Offenlegungspflichten

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2006/17wbl 2006, 39 Heft 1 v. 3.2.2006

§§ 10, 277, 283 HGB; § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG; § 117 Abs 2 ZPO:

Im Zwangsstrafenverfahren nach § 283 HGB zur Durchsetzung der Offenlegungspflichten nach den §§ 277 ff HGB hat in Fortführung der bisherigen Rsp die Kapitalgesellschaft neben ihrem Organ Parteistellung iSd § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG und ist damit rekursberechtigt.

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