Art 8 der VO (EG) Nr 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen in den MS:
EuGH 8. 11. 2005, Rs C-443/03 (Götz Leffler/Berlin Chemie AG)
Im Streit über die von der Bekl gegen den Kl erwirkten Pfändungen kam es in den NL zu zwei Gerichtsverfahren, zu denen die Bekl nicht erschien. Sie verweigerte die Annahme der Ladung, weil diese nicht ins Deutsche übersetzt worden war. Es stellte sich die Frage nach der Auslegung der VO über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen in den MS, worüber der EuGH zu Recht erkannte: