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Irreführende Spitzenstellungswerbung

RechtsprechungWettbewerbsrecht*) S auch E Nr. 255, abgedruckt in diesem Heft auf S 566 ff.wbl 2006/269wbl 2006, 587 Heft 12 v. 14.12.2006

§ 2 UWG:

Werbung mit einer Spitzenstellung ist nur zulässig, wenn sie nicht zur Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise geeignet ist. Betrifft sie eine bereits verlegte Zeitschrift, muss unter Berücksichtigung der statistischen Schwankungsbreite ein stetiger und erheblicher Vorsprung vor allen Mitbewerbern vorliegen.

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