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5. Steuern

RechtsprechungEuroparechtwbl 2006/261wbl 2006, 578 Heft 12 v. 14.12.2006

b) Art 56-60 EG:

EuGH 14. 9. 2006, Rs C-386/04 (Centro die Musicologia Walter Stauffer)

Das deutsche Körperschaftssteuergesetz befreit in seinem § 5/1 Körperschaften, Vereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, von der Körperschaftssteuer, sofern sie unbeschränkt steuerpflichtig sind.

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