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Verkürzung der Verjährungsfrist für Haftung des Abschlussprüfers in AGB

RechtsprechungZivil-, Handels- und Gesellschaftsrechtwbl 2006/266wbl 2006, 583 Heft 12 v. 14.12.2006

§§ 879 Abs 3, 1489, 1502 ABGB; § 275 Abs 5 HGB; § 10 Abs 5 GenRevG:

Eine Verkürzung der subjektiven Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Abschlussprüfer auf sechs Monate ab Kenntnis des eingetretenen Schadens ist nicht gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.

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