Art 230/4 EG; Art 5/1 der RL 2003/33/EG des EP und des Rates vom 26. Mai 2003 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der MS über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen:
EuG 29. 6. 2006, Rs T-311/03 (Nürburg-Ring GmbH)
Die Kl, eine Veranstalterin von Autorennen, beantragte die Nichtigerklärung der ggst RL. Diese RL war bereits über Klage Deutschlands vom EuGH mit Urteil C-376/98 wegen unzutreffender Rechtsgrundlage für nichtig erklärt worden.