b) Art 87 und 99 der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz der EG vom 2. Mai 1991:
EuG 26. 6. 2006, Beschluss Rs T-436/05 (Ajinomoto Co, Inc/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt)
Der Kl nahm durch schriftliche Erklärung seine Klage zurück, weshalb der Präsident die Streichung der Rs gem Art 99 veranlasste und den Kl gem Art 87/5 zur Tragung der Kosten verurteilte.