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Keine Mindestanzahl von Aufsichtsratsmitgliedern bei fakultativem Aufsichtsrat einer Genossenschaft

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2005/233wbl 2005, 437 Heft 9 v. 15.9.2005

§ 24 GenG:

Für den fakultativen, bloß in der Satzung der Genossenschaft vorgesehenen Aufsichtsrat gilt die Mindestanzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern des § 24 Abs 1 GenG nicht. Die einem Aufsichtsrat einer Genossenschaft gestellten Aufgaben erfordern auch nicht ein aus mehreren Personen bestehendes Kollegialorgan.

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