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Ordnungsprinzip im Kollektivvertrag

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2005/230wbl 2005, 431 Heft 9 v. 15.9.2005

§ 3 Abs 1 ArbVG; § 914 ABGB; Kollektivvertrag für Gesundheits- und Sozialberufe:

Eine Vereinbarung zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat, wonach jährliche Gehaltserhöhungen nach einem auf den Betrieb nicht anwendbaren Kollektivvertrag erfolgen sollen, ist durch das Gesetz nicht gedeckt.

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