§ 4 MSchG; § 9 UWG:
Ob einer Fremdsprache entnommene Begriffe Kennzeichnungskraft besitzen, hängt davon ab, ob ihre Kenntnis im Inland im Prioritätszeitpunkt so weit verbreitet war, dass der inländische Verkehr einen die Identifizierungsfunktion (= Kennzeichnungsfunktion) ausschließenden Sinngehalt erkennen konnte.