a) Art 8/1/b der VO (EG) Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:
EuGH 4. 5. 2005, Rs T-359/02 (Chum Ltd - STAR TV)
Gegen die Anmeldung der Wortmarke STAR TV erhob die Inhaberin der Bildmarke, die das Wort Star TV auf einem fünfzackigen Stern zeigt, Widerspruch. Beide Marken sollten die Ausstrahlung von Fernsehprogrammen und verbundene Dienstleistungen kennzeichnen, wobei die ältere Marke für Benelux, D, F, I und Ö eingetragen war.