Art 14 und 15 der RL 2001/83/EG des EP und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel (idF der RL 2004/27/EG des EP und des Rates vom 31. März 2004):
EuGH 12. 5. 2005, Rs C-444/03 (meta Fackler KG)
Die Kl hatte eine neue homöopathische Arznei, die aus einer neuen Verbindung bereits bekannter homöopathischer Urstoffe bestand, zur Eintragung im vereinfachten Verfahren angemeldet. Diese wurde ihr vom deutschen Bundesinstitut mit der Begründung verweigert, dass die neue homöopathische Arznei nicht "allgemein bekannt" sei.