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Directors' Dealings - Der sachliche Anwendungsbereich

AufsätzeMag. Stefan Fida, Mag. Tanja Steindwbl 2005, 306 Heft 7 v. 19.7.2005

Die im Zusammenhang mit dem Aktienoptionengesetz1)1)BGBl I 2001/42. erstmals ins Börsegesetz eingeführte Transaktionsmeldepflicht hat im Rahmen der aktuellen Börsegesetznovelle 20042)2)BGBl I 2004/127. eine Neuregelung erfahren, die mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten ist3)3)Eine entsprechende Änderung des ÖCGK wurde am 22. 2. 2005 beschlossen. Vgl Schenz/Eberhartinger, Anpassung des österreichischen Corporate Governance Kodex, ÖBA 2005, 240. . Die Ausweitung der von der Meldepflicht umfassten Finanzinstrumente ist durch die Richtlinie 2003/6/EG über Insidergeschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch)4)4)RL 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. 1. 2003, ABL L 96/16 vom 12. 4. 2003; in der Folge kurz MM-RL. erforderlich gewesen. Die Börsegesetznovelle ist durch die wörtliche Übernahme der Bestimmungen der EG-Rechtsakte5)5)RL 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. 1. 2003, ABL L 96/16 vom 12. 4. 2003; RL 2003/124/EG der Kommission vom 22. 12. 2003 zur Durchführung der RL 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Begriffsbestimmung und die Veröffentlichung von Insider-Informationen und die Begriffsbestimmung der Marktmanipulation, RL 2003/125/EG der Kommission vom 22. 12. 2003 zur Durchführung der RL 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die sachgerechte Darbietung von Anlageempfehlungen und die Offenlegung von Interessenkonflikten. gekennzeichnet. Die Verfasser untersuchen unter Berücksichtigung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben, welche Finanzinstrumente von der Neuregelung erfasst sind.

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