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VerwGesG 2005: Ausgewählte Regelungen im Vergleich mit dem deutschen Recht und den Europäischen Angleichungsplänen*)*)Überarbeitete Fassung meines Vortrags vor dem Arbeitskreis Urheberrecht v 4. 3. 2005 in Krems a.d. Donau. Die Nachweise wurden auf ein Mindestmaß beschränkt, die Vortragsform wurde beibehalten. Eine ausführlichere Einführung nebst Materialien ist in Vorbereitung.

AufsätzeProf. Dr. Karl Riesenhuber**)**)Dr. iur., M.C.J., Professor an der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder). wbl 2005, 256 Heft 6 v. 14.6.2005

Eines der ältesten Wahrnehmungsgesetze Europas1)1) Sammlung europäischer wahrnehmungsrechtlicher Vorschriften bei Hilty (Hrsg), Die Verwertung von Urheberrechten in Europa (1995), S 151-324; Dietz, FS Dittrich (2000), S 21 f. Älterer rechtsvergleichender Überblick bei Ulmer/Bußmann/Weber, Das Recht der Verwertungsgesellschaften (1955). , das österreichische Verwertungsgesellschaftengesetz von 1936 (VerwGesG 1936)2)2) Verwertungsgesellschaftengesetz - Bundesgesetz betreffend Unternehmen zur Nutzbarmachung von Vortrags-, Aufführungs- oder Senderechten an Sprachwerken und an Werken der Tonkunst, BGBl 1936/112. Zu den gesetzlichen Grundlagen A. Popp, Verwertungsgesellschaften (2001), S 7. , wird jetzt novelliert3)3) Zu einem früheren Novellierungsvorhaben, vgl den Ministerialentwurf „Verwertungsgesellschaftengesetz 1979", nebst Begründung abgedruckt in UFITA 87 (1980), 207-244; dazu Stormann, FuR 1980, 78-90. . Die österreichische Novelle koinzidiert zeitlich mit einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum Wahrnehmungsrecht4)4) Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem Gemeinschaftsrahmen für Verwertungsgesellschaften im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrecht (2002/2274(INI)) v 15. 1. 2004, ABl C 92 E/425, und dazu Dietz, IIC 35 (2004), 809-820. S schon den vorbereitenden Bericht (Echerer-Bericht) v 11. 12. 2003, FINAL A5-0478/2003. und den Erwägungen der Europäischen Kommission, das Wahrnehmungsrecht anzugleichen5)5) Kommission, Mitteilung v 16. 4. 2004, KOM(2004) 261 endg, und dazu Dietz, IIC 35 (2004), 809-820; Riesenhuber/v Vogel, EuZW 2004, 519-523. . Sie ist aber auch im Vergleich mit dem deutschen Wahrnehmungsrecht von Interesse, das in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen war. Im Folgenden werden einige ausgewählte Fragen zu diesem Thema6)6) S die Beiträge zur Reform des Verwertungsgesellschaftengesetzes von Dittrich, Hanreich, Graninger, Hüttner, Medwenitsch, Deisenberger und Walter, in MR 2004, Beilage zu Heft 2. erörtert.

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