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Kollektive Marktbeherrschung und koordinierte Effekte im EG-Wettbewerbsrecht1)1) Der vorliegende Beitrag beruht auf einem Vortrag am 4. Österreichischen Europarechtstag am 17. September 2004 in Wien.

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Florian Schuhmacherwbl 2005, 245 Heft 6 v. 14.6.2005

Das Konzept der kollektiven Marktbeherrschung, verstanden als beherrschende Stellung durch mehrere unabhängige Unternehmen, hat Anfang der 90er Jahre Eingang in die Rsp der Gemeinschaftsgerichte2)2) Grundlegend EuG verb Rs T-68, 77, 78/89, Societa<` Italiana Vetro ua/Kommission (Flachglas), Slg 1992, II-1403 für Art 82 EGV; EuGH verb Rs C-68, 30/94, Französische Republik, SCPA und EMC/Kommission (Kali und Salz), Slg 1998, I-1375 für die FKVO. gefunden und die grundsätzliche Erfassung kollektiver Marktbeherrschung durch die Wettbewerbsregeln kann heute als allgemein gesichert gelten3)3) Vgl Schröter in Schröter/Jakob/Mederer, Kommentar zum Europäischen Wettbewerbsrecht (2003) Art 82 Rz 78 ff; ders in von der Groeben/Schwarze, EU-/EG-Vertrag-Kommentar6 (2003) Art 82 Rz 77 ff; Jung in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union Art 82 Rz 63 ff (EL 17, Januar 2001); Möschel in Immenga/Mestmäcker, EG-Wettbewerbsrecht I (1997) Art 86 Rz 105 ff; Dirksen in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht9 (2001) Art 82 Rz 59 ff; Eilmansberger in Streinz, EUV/EGV (2003) Art 82 Rz 8 ff; im Ausgangspunkt auch Weiß in Calliess/Ruffert, Kommentar zu EU-Vertrag und EG-Vertrag2 Art 82 Rz 17 ff; Brinker in Schwarze, EU-Kommentar (2000) Art 82 Rz 14; de Bronett in Wiedemann, Handbuch des Kartellrechts (1999) § 22 Rz 25 ff; Faull/Nikpay, The EC Law of Competition (1999) Rz 3.91 ff; Whish, Competition Law 4 (2001) 473 ff; Bellamy/Child, European Community Law of Competition5 (2001) Rz 9-064; Aigner, Kollektive Marktbeherrschung im EG-Vertrag (2001) 47 ff; ders, Oligopolistischer Preisparallelismus unter dem Regime des Art 82 EG, ÖBl 2002, 52; Haupt, Kollektive Marktbeherrschung in der europäischen Missbrauchs- und Fusionskontrolle nach dem Airtours-Urteil des Gerichts erster Instanz, EWS 2002, 361. . Trotz der grundsätzlichen Anerkennung der Erfassung kollektiver Marktbeherrschung ist die Reichweite dieses Konzepts noch nicht eindeutig geklärt und verdient angesichts jüngerer Rsp4)4) EuGH verb Rs C-395, 396/96 P, Compagnie maritime belge ua/Kommission, Slg 2000, I-1365 zu Art 82 EGV; EuG Rs T-342/99 , Airtours/Kommission, Slg 2002, II-2585. und der Änderung des Untersagungstatbestandes der FKVO (wesentliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs)5)5) Art 2 Abs 3 VO (EG) Nr 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-Fusionskontrollverordnung“), ABl 2004 L 24/1 in Geltung seit dem 1. 5. 2004. eine erneute Analyse. Die Frage der Erfassung kollektiver Marktbeherrschung stellt sich dabei für die Verhaltenskontrolle marktbeherrschender Unternehmen nach Art 82 EGV sowie für die Strukturkontrolle von Zusammenschlüssen in der FKVO. Ziel dieses Beitrags ist es, eine Systematisierung des Konzepts der kollektiven Marktbeherrschung anzubieten und gleichzeitig dessen Grenzen aufzuzeigen. Darauf aufbauend wird auf die Neufassung des Untersagungstatbestandes in der Fusionskontrolle und die Erfassung koordinierter Effekte eines Zusammenschlusses eingegangen.

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