Art 8/1/b, 43, 63 und 74/1+2 der VO (EG) Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:
EuG 15. 2. 2005, Rs T-296/02 (Lidl-Stiftung & Co KG - LINDENHOF)
Das EuG hatte sich mit einer Fülle von Widersprüchen von Inhabern älterer Marken gegen Markeneintragungen auseinander zu setzen. Die dazu gemachten Aussagen über Verwechslungsfähigkeit von Marken erscheinen selbst widersprüchlich (so insb das 3. und das 4. Urteil), sollen aber den Lesern der wbl nicht vorenthalten werden, weil sie die Gewissheit vermitteln, dass sich jeder Standpunkt mit einem Beispiel aus der Rsp begründen lässt.