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3. Marken

RechtsprechungEuroparechtwbl 2005/116wbl 2005, 225 Heft 5 v. 17.5.2005

Art 8/1/b, 43, 63 und 74/1+2 der VO (EG) Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:

Verwechslungsgefahr besteht auch zwischen den Marken ENZO FUSCO und ANTONIO FUSCO, die zur Bezeichnung derselben Waren bestimmt sind.

EuG 1. 3. 2005, Rs T-185/03 (Vincenzo Fusco - ENZO FUSCO)

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