Die Abgrenzung des sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markts ist bei der Zusammenschlusskontrolle (und bei der Bekämpfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung) von entscheidender Bedeutung. Auch wenn die vorletzte Novelle1) hier in Österreich entscheidende Verbesserungen gebracht hat, bleiben einige Schönheitsfehler im österreichischen Kartellrecht bestehen.