Art 28 EG:
EuGH 13. 1. 2005, Rs C-38/03 (Kom/Belgien)
Damit Rollstühle von der belgischen Sozialversicherung erstattet werden konnten, mussten sie besonderen Anforderungen hinsichtlich der Größe der Räder, der Polsterung, der Kopf- und Fußstützen usw entsprechen. Sie mussten auch mit verschieden großen Sitzflächen angeboten werden. Dadurch wurden zahlreiche Rollstühle von der belgischen Sozialversicherung nicht erstattet, obwohl sie das Prüfzeichen CE hatten.