§ 20 Z 3 und 11, § 30 Abs 2, § 163 Abs 1 BVergG 2002:
Nur die Bietergemeinschaft als solche kann als Unternehmer iS des BVergG einen Nachprüfungsantrag stellen; ein nur von einem Teil der Mitglieder einer Bietergemeinschaft jeweils im eigenen Namen gestellter Nachprüfungsantrag ist daher zurückzuweisen.