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Bietergemeinschaft; Arbeitsgemeinschaft; Antragslegitimation; Nachprüfungsverfahren

RechtsprechungVergaberechtwbl 2005/74wbl 2005, 147 Heft 3 v. 16.3.2005

§ 20 Z 3 und 11, § 30 Abs 2, § 163 Abs 1 BVergG 2002:

Nur die Bietergemeinschaft als solche kann als Unternehmer iS des BVergG einen Nachprüfungsantrag stellen; ein nur von einem Teil der Mitglieder einer Bietergemeinschaft jeweils im eigenen Namen gestellter Nachprüfungsantrag ist daher zurückzuweisen.

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