§ 1 UWG:
Von einer Umgehung des Zugabenverbots kann nicht gesprochen werden, wenn ein „ohne besondere Berechnung“ (= ohne Gegenleistung) gewährter Vorteil gar nicht vorliegt, sondern die Prämie (auch) dazu dient, eine (Organisations-)Leistung des Empfängers abzugelten und sie damit keine Gratisleistung ist.