§ 15 Abs 3 lit c BAG:
Auch erstmalige Verfehlungen eines Lehrlings können den Entlassungsgrund der Pflichtverletzung bilden. Das ist anzunehmen, wenn der Lehrling trotz zweimaliger Ermahnung und Androhung der Entlassung seinen Arbeitsplatz ohne rechtmäßigen Grund verlässt.