Art 88/2+3 EG (früher Art 93/2+3 EG-V); Pkt 3.10.1 des Multisektoralen Regionalbeihilferahmens für große Investitionsvorhaben, ABl C 07/98 , 7 (nunmehr ABl C 70/02 , 8 vom 19. 3. 2002):
EuG 1. 12. 2004, Rs T-27/02 (Kronofrance SA/Kom, Glunz AG und OSB Deutschland)
1. Die Einrede der Unzulässigkeit der Klage wurde zwar erstmals in der mündlichen Verhandlung erhoben; da es sich dabei aber um ein Verteidigungsmittel zwingenden Rechts handelt, ist diese auch von Amts wegen zu prüfen (Urteil C-298/00 P , Italien/Kom, Rdn 35) und kann daher vom Bekl in jeder Stufe des Verfahrens erhoben werden (Urteile C-166/95 P , Kom/Daffix, Rdn 25 und Krupp Thyssen Stainless - Acciai speciali Terni, Rdn 125).