Art 43/6, 91/2 und 102/2 der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz der EG vom 2. Mai 1991:
Beschluss des EuG 7. 12. 2004, Rs T-251/00 (DEP Lagarde<`re SCA und Canal + SA)
Mit Urteil T-251/00 hatte das EuG die KomE über den Zusammenschluss von Canal +, Lagarde<`re und Liberty Media für nichtig erklärt und die Kom zur Kostentragung verurteilt.