Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 8. 9. 2005, Rs C-57/05 (Kom/Frankreich)
Frankreichs durch die nicht rechtzeitige Umsetzung der RL 2002/46/EG des EP und des Rates vom 10. Juli 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über Nahrungsergänzungsmittel.