Art 7 RL 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Marken; § 10b Abs 1 und 2 MSchG:
Dem EuGH werden gem Art 234 EG folgende Fragen zur VorabE vorgelegt:
1. a. Sind Art 7 der MarkenRL und die dazu ergangene Rsp des EuGH dahin auszulegen, dass der Nachweis, wonach die Geltendmachung der Marke zu einer künstlichen Marktabschottung beitragen würde, nicht nur für das Umverpacken an sich, sondern auch für die Gestaltung der neuen Verpackung erbracht werden muss? Für den Fall der Verneinung dieser Frage: