Art 34/2 und 35 EU; Art 2, 3 und 8 des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren:
EuGH 16. 6. 2005, Rs C-105/03 (Maria Pupino)
Die Bestimmungen des EG-, EGKS- und EAG-Vertrags über den Gerichtshof, zu denen auch Art 234 EG über die VorabE zählt, sind nach Art 46 EU nach Maßgabe des Art 35 EU auch für den Titel VI EU (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) anwendbar.