Der EuGH stellt folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 24. 6. 2004, Rs C-269/02 (Kom/Frankreich)
Frankreichs durch nicht zeitgerechte Umsetzung der RL 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der AN vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte EinzelRL iS des Art 16/1 der RL 89/391/EWG) .