Der EuGH stellt folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 22. 6. 2004, Rs C-439/02 (Kom/Frankreich)
Frankreichs durch Verstoß gegen die Verpflichtung des Art 5/1 der RL 95/21/EG des Rates vom 19. Juni 1995 zur Durchsetzung internationaler Normen für die Schiffssicherheit, die Verhütung von Verschmutzung und die Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen, die Gemeinschaftshäfen anlaufen und in Hoheitsgewässern der MS fahren (Hafenstaatkontrolle), mindestens 25 vH der Schiffe zu überprüfen, die seine Häfen in den Jahren 1999 und 2000 angelaufen haben.