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Die zweite EG-Geldwäscherichtlinie und die Verschwiegenheitspflicht der freien Berufe

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Michaela Maurer, Wiss. MA. MMag. Rupert Manhartwbl 2004, 401 Heft 9 v. 16.9.2004

Die zweite EG-Geldwäscherichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, für Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder im Zusammenhang mit so genannten geldwäschegeneigten Geschäften unter anderem Identifizierungs- und Meldepflichten einzuführen. Der vorliegende Beitrag behandelt die Umsetzung der Richtlinie in die betreffenden Berufsordnungen und untersucht die Konsequenzen für das strafprozessuale Zeugnisentschlagungsrecht und die Strafbarkeit von Rechts- und Wirtschaftsberatern wegen (Beitrags zur) Geldwäscherei.

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