§ 7 UWG:
Eine Angabe fällt unter § 7 UWG, wenn sie geeignet ist, den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens zu schädigen. Dies ist nach der Rsp dann anzunehmen, wenn Tatsachen behauptet werden, die beim Publikum eine nachteilige Meinung vom Geschäftsbetrieb eines Unternehmens erwecken und daher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge dazu führen, dass das betroffene Unternehmen Schaden erleidet.